BEITRAGSORDNUNG DER

HUSUMER SCHÜTZENGILDE VON 1586 e.V.

 

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen an die Beiträge der Ehrenmitglieder regelt die Satzung.
  2. Eine Änderung der Beiträge kann auf Antrag des Vorstandes nur auf einer Generalversammlung beschlossen werden. Diese Änderung tritt dann jeweils zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.

 

  1. Mitgliedsbeiträge

Ab 01.01.2023 GÜLTIGE MITGLIEDS-MONATSBEITRÄGE

beschlossen auf der Generalversammlung am 09.06.2022

Einzelpersonen

Kinder bis vollendetem 8. Lebensjahr                                beitragsfrei

Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr

und Schüler, Auszubildende und Studenten                      €5,-

Jugendliche 18 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr

mit eigenem Einkommen                                                      €10,-

Erwachsene                                                                             €20,-

Partner des Erwachsenen in häuslicher Gemeinschaft              €10,-

Familien                                                                                                  €35,-

 

  1. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportverbandes S-H enthalten.
  2. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich im ersten Quartal durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Auf Antrag kann ein anderer Zahlungsmodus vereinbart werden.
  3. Mitglieder, die an diesem Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, erhalten eine Beitragsrechnung zugesandt. Für diesen Aufwand wird eine Gebühr von € 5,- in Rechnung gestellt.
  4. Der Eintritt ab dem 1. Dezember ist für das laufende Jahr beitragsfrei.
  5. Den Austritt aus der Gilde regelt die Satzung.
  6. Bankverbindungen:

              Nord-Ostsee-Sparkasse

              IBAN:    DE12 2175 0000 0000 0130 03

              BIC:       NOLADE21NOS

 

Diese Beitragsordnung wurde beschlossen auf der Generalversammlung am 09.06.2022.