BEITRAGSORDNUNG DER
HUSUMER SCHÜTZENGILDE VON 1586 e.V.
- Diese Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Zahlung von Beiträgen an die Beiträge der Ehrenmitglieder regelt die Satzung.
- Eine Änderung der Beiträge kann auf Antrag des Vorstandes nur auf einer Generalversammlung beschlossen werden. Diese Änderung tritt dann jeweils zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
- Mitgliedsbeiträge
Ab 01.01.2023 GÜLTIGE MITGLIEDS-MONATSBEITRÄGE
beschlossen auf der Generalversammlung am 09.06.2022
Einzelpersonen
Kinder bis vollendetem 8. Lebensjahr beitragsfrei
Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr
und Schüler, Auszubildende und Studenten €5,-
Jugendliche 18 bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
mit eigenem Einkommen €10,-
Erwachsene €20,-
Partner des Erwachsenen in häuslicher Gemeinschaft €10,-
Familien €35,-
- In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportverbandes S-H enthalten.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt jährlich im ersten Quartal durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Auf Antrag kann ein anderer Zahlungsmodus vereinbart werden.
- Mitglieder, die an diesem Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, erhalten eine Beitragsrechnung zugesandt. Für diesen Aufwand wird eine Gebühr von € 5,- in Rechnung gestellt.
- Der Eintritt ab dem 1. Dezember ist für das laufende Jahr beitragsfrei.
- Den Austritt aus der Gilde regelt die Satzung.
- Bankverbindungen:
Nord-Ostsee-Sparkasse
IBAN: DE12 2175 0000 0000 0130 03
BIC: NOLADE21NOS
Diese Beitragsordnung wurde beschlossen auf der Generalversammlung am 09.06.2022.
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